Presbyter*in werden?!

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PDF Fragen zum Amt!
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Auch in Herringen steht 2023 die wichtige Presbyteriumswahl an.

Es werden insgesamt acht Ehrenamtliche gesucht, die die Gemeinde in Herringen zusammen mit einer hauptamtlichen Pfarrperson leiten.

 

WER LEITET EINE KIRCHENGEMEINDE?

Die Kirchengemeinde wird vom Presbyterium geleitet. Dies geschieht in gemeinsamer Verantwortung von Pfarrer:innen und Presbyter:innen. Das Presbyterium wählt eine Vorsitzende/Vorsitzenden aus seiner Mitte. Auch wenn Pfarrstelleninhaber:innen grundsätzlich dazu verpflichtet sind, den Vorsitz oder die Stellvertretung im Presbyterium zu übernehmen, können auch Presbyter:innen diese wichtige Aufgabe wahrnehmen. Das Presbyterium entsendet Abgeordnete in die Kreissynode, also das Leitungsgremium des Kirchenkreises, und wirkt so an der Leitung der Kirche mit.

 

WIE LANGE DAUERT EINE AMTSZEIT?

Die Amtszeit der Presbyter:innen beträgt vier Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Presbyter:innen können vor Ablauf der Amtszeit ihr Amt niederlegen.

 

WIE OFT FINDEN PRESBYTERIUMSSITZUNGEN STATT?

In der Regel findet einmal im Monat eine Presbyteriumssitzung statt. Darüber hinaus muss das Gremium einberufen werden, wenn ein Drittel seiner Mitglieder oder die Superintendent:in oder das Landeskirchenamt es verlangen.

 

WAS MACHT EIN PRESBYTERIUM?

Presbyter:innen leiten zusammen mit den Pfarrer:innen die Kirchengemeinde. Das Presbyterium kümmert sich um alle personellen, finanziellen und baulichen Angelegenheiten der Gemeinde. Konkret hat das Presbyterium folgende Aufgaben (Auswahl):

 

  • es wacht darüber, dass in der Gemeinde das Evangelium verkündigt wird und die Sakramente verwaltet werden
  • es wirkt bei der Pfarrwahl mit
  • es ist für die Konfirmanden-Arbeit verantwortlich
  • es beschließt über die Zulassung zum Heiligen Abendmahl
  • es legt die Zahl der Gottesdienste und deren Zeiten fest
  • es fördert die Kirchenmusik und den Gemeindegesang
  • es sorgt für die Sammlung und Weiterleitung der Kollekten
  • es kümmert sich um die Ausstattung der gottesdienstlichen Räume und die Pflege der kirchlichen Geräte
  • es unterstützt die Pfarrer:innen bei den Hausbesuchen
  • es ist verantwortlich für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
  • es wahrt die kirchlichen Anliegen im Blick auf die Schulen
  • es hält Kontakt zu den Einrichtungen der Diakonie
  • es stellt die haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiter:innen ein und übt die Dienstaufsicht aus
  • es verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde
  • es vertritt die Kirchengemeinde im Rechtsverkehr

Quelle: Auszug aus der „Evangelische Kirche von Westfalen“ – https://www.kirchenwahl2024.de/haeufige-fragen/zum-presbyteramt/

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