Paten kommen dann zur Taufe hinzu, wenn ein Mensch selber noch nicht seinen Glauben bekennen kann, meist bei der Säuglings- oder Kindertaufe. Für eine Patenschaft müssen Evangelische Christen konfirmiert oder mindestens 14 Jahre alt sein. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit das Recht aufgegeben, Taufpate sein zu können.
Die Paten benötigen eine Patenbescheinigung über die Berechtigung zum Patenamt. Diesen stellt das Gemeindebüro am Wohnort der Paten aus. Da die Paten stellvertretend für das Kind sprechen und Verantwortung in Fragen des Glaubens übernehmen, den Täufling in die Kirche einführen, müssen die Paten Mitglied der Kirche sein.
Die Vorgaben unserer Kirche sehen vor, dass mindestens 1 Pate*in Mitglied einer Kirche ist.
Weitere Fragen können auch bei einem ersten Gespräch vor der Taufe geklärt werden.